Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Motzki GmbH – motzki ENERGY
Stand: 04. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der
Motzki GmbH
Uhlandstraße 40
53859 Niederkassel
Amtsgericht Siegburg, HRB 19486
USt-IdNr.: DE461969102
Geschäftsführer: Damian Motz
– nachfolgend „Motzki GmbH“ oder „Anbieter“ genannt –
und ihren Kunden.
- Die Motzki GmbH bietet insbesondere Leistungen und Produkte im Bereich Photovoltaik und erneuerbarer Energien an. Hierzu gehören insbesondere:
- Photovoltaikmodule,
- Wechselrichter,
- Batteriespeicher,
- Energiemanagementsysteme,
- Wallboxen und Ladeinfrastruktur,
- Unterkonstruktionen,
- elektrische Komponenten und Zubehör,
- Planung und Auslegung von Photovoltaikanlagen,
- Koordination und Organisation der Anlagenerrichtung,
- Unterstützung bei Netzbetreiber- und Anmeldeverfahren,
- Registrierung im Marktstammdatenregister,
- Inbetriebnahme und Konfiguration, soweit ausdrücklich vereinbart,
- sowie sonstige im jeweiligen Angebot ausdrücklich bezeichnete Leistungen.
- Die konkrete Leistungspflicht der Motzki GmbH ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
- Angebote der Motzki GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder eine sonstige eindeutige Annahme des Auftrags zustande.
- Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind insbesondere:
- das Angebot,
- die Leistungsbeschreibung,
- die Auftragsbestätigung,
- individuell getroffene Vereinbarungen,
- sowie diese AGB.
- Angaben in Werbematerialien, auf der Website, in Prospekten oder Produktdarstellungen werden nur dann Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurden.
- Produktnamen, Herstellerangaben und technische Spezifikationen können sich aufgrund von Lieferbarkeit, technischen Weiterentwicklungen oder Herstelleränderungen ändern. Die Motzki GmbH darf gleichwertige Komponenten einsetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Funktion und Qualität im Wesentlichen erhalten bleiben. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
§ 3 Leistungsumfang der Motzki GmbH
- Die Motzki GmbH schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen.
- Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
- Dies gilt insbesondere für:
- Dachsanierungen,
- Reparaturen vorhandener Dachschäden,
- statische Nachweise,
- Sanierung bestehender Elektroinstallationen,
- Herstellung nicht vorhandener oder nicht ausreichender Netzanschlussvoraussetzungen,
- Anpassung nicht normgerechter Bestandsanlagen,
- Erdarbeiten,
- besondere Gerüst- oder Hebearbeiten,
- sowie sonstige Zusatzarbeiten.
- Werden bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen zusätzliche Arbeiten erforderlich, wird der Kunde hierüber grundsätzlich vor Ausführung informiert.
- Zusatzleistungen werden nur geschuldet und vergütet, wenn sie ausdrücklich beauftragt oder nach den gesetzlichen Vorschriften anderweitig wirksam vereinbart wurden.
§ 4 Externe Dienstleistungen und Partnerbetriebe
- Im Angebot der Motzki GmbH können einzelne Positionen ausdrücklich als „Externe Dienstleistungen“ gekennzeichnet sein.
- Hierzu gehören insbesondere:
- Montage und Installation von Photovoltaikanlagen,
- Dacharbeiten,
- Gerüst- und Baustellensicherungsarbeiten,
- Elektroinstallationen,
- Arbeiten an Zähleranlagen,
- Netzanschluss- und Inbetriebsetzungsarbeiten,
- Wallbox-Montagen,
- sowie sonstige handwerkliche Leistungen.
- Die Kennzeichnung als „Externe Dienstleistung“ weist darauf hin, dass die betreffende Leistung durch einen von der Motzki GmbH eingesetzten bzw. vermittelten selbstständigen Fachbetrieb ausgeführt wird.
- Die handwerkliche Ausführung erfolgt durch geeignete und – soweit gesetzlich erforderlich – entsprechend qualifizierte oder in der Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe.
- Die Motzki GmbH ist berechtigt, den mit der Ausführung beauftragten Fachbetrieb auszuwählen und bei Bedarf durch einen anderen geeigneten Fachbetrieb zu ersetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
- Der jeweilige Fachbetrieb führt die ihm übertragenen handwerklichen Leistungen eigenverantwortlich und nach den einschlägigen technischen und gesetzlichen Anforderungen aus.
- Soweit das Angebot ausdrücklich eine Vermittlung eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Fachbetrieb vorsieht, wird der jeweilige Fachbetrieb Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der vermittelten handwerklichen Leistung. In diesem Fall richten sich Mängel-, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche hinsichtlich dieser Leistung grundsätzlich gegen den Fachbetrieb.
- Soweit die externe Dienstleistung dagegen Bestandteil eines einheitlichen Vertrages mit der Motzki GmbH ist, bleibt die Motzki GmbH Vertragspartner hinsichtlich der von ihr übernommenen vertraglichen Leistungspflichten. Die Ausführung durch einen Fachbetrieb erfolgt dann als Erfüllungsgehilfe bzw. Nachunternehmer.
- Welche der vorstehenden Vertragsgestaltungen im Einzelfall vorliegt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung.
- Die Bezeichnung einer Position als „Externe Dienstleistung“ allein stellt keinen Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Kunden dar.
- Die Motzki GmbH ist nicht verpflichtet, handwerkliche Leistungen selbst auszuführen, wenn im Angebot die Ausführung durch einen externen Fachbetrieb vorgesehen ist.
§ 5 Lieferung und Direktlieferung
- Die Motzki GmbH ist berechtigt, Waren durch Hersteller, Großhändler, Speditionen oder sonstige Lieferdienstleister unmittelbar an den Kunden liefern zu lassen.
- Eine Direktlieferung vom Großhändler oder Hersteller an den Kunden ist eine vertragsgemäße Lieferart.
- Sofern die Motzki GmbH Verkäufer der Ware ist, bleibt sie hinsichtlich dieser Ware Vertragspartner des Kunden.
- Der Kunde soll erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen möglichst unmittelbar beim Transportdienstleister dokumentieren und der Motzki GmbH unverzüglich mitteilen.
- Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
- Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und insbesondere aufgrund unterschiedlicher Lieferzeiten einzelner Komponenten erforderlich werden.
§ 6 Liefer-, Montage- und Ausführungszeiten
- Verbindliche Termine werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Termine sind voraussichtliche Zeitangaben.
- Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Leistung aufgrund von Umständen verzögert wird, die die Motzki GmbH nicht zu vertreten hat.
- Hierzu gehören insbesondere:
- Lieferverzögerungen von Herstellern oder Großhändlern,
- Verzögerungen durch Speditionen,
- außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,
- behördliche Verzögerungen,
- Verzögerungen des Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers,
- fehlende Mitwirkung des Kunden,
- unvorhersehbare technische Hindernisse,
- höhere Gewalt,
- sowie sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs der Motzki GmbH liegende Umstände.
- Für Verzögerungen eines von der Motzki GmbH eingesetzten Fachbetriebs gilt dies nur, soweit die Motzki GmbH die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle zur Planung und Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde hat insbesondere bekannte:
- Dachschäden,
- Feuchtigkeit,
- statische Besonderheiten,
- Vorschäden,
- Leitungsverläufe,
- Besonderheiten der Elektroinstallation,
- Altlasten,
- Schadstoffe,
- sowie sonstige relevante Umstände
mitzuteilen.
- Der Kunde hat Zugang zu den für die Leistung erforderlichen Bereichen zu ermöglichen.
- Hierzu gehören insbesondere Dachflächen, Technikräume, Hausanschlussräume, Zählerschränke und sonstige Arbeitsbereiche.
- Der Kunde hat erforderliche Eigentümerzustimmungen, Vollmachten und sonstige erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, können hierdurch verursachte Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
§ 8 Technische Prüfung und unvorhersehbare Umstände
- Die Planung erfolgt auf Grundlage der bei Vertragsschluss verfügbaren Informationen.
- Bei der Ausführung können Umstände festgestellt werden, die vorher nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar waren.
- Hierzu gehören insbesondere:
- ungeeignete oder beschädigte Dachziegel,
- verdeckte Dach- oder Bauschäden,
- abweichende Sparren- oder Tragwerksverhältnisse,
- verdeckte Leitungen,
- unzureichende Zählerplätze,
- nicht normgerechte Bestandsanlagen,
- unzureichende Netzanschlussbedingungen,
- sowie sonstige technische Hindernisse.
- Ist eine sichere oder fachgerechte Ausführung aufgrund solcher Umstände nicht möglich, kann die Ausführung bis zur Klärung unterbrochen werden.
- Notwendige Zusatzarbeiten werden, soweit erforderlich, gesondert angeboten und beauftragt.
§ 9 Dacharbeiten und vorhandene Bausubstanz
- Dacharbeiten werden mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt durchgeführt.
- Bei älteren, vorgeschädigten, spröden oder anderweitig bruchgefährdeten Dachziegeln kann es trotz fachgerechter Ausführung zu Beschädigungen kommen.
- Eine Haftung für Schäden besteht insoweit nicht, als diese nachweislich aufgrund der vorhandenen Beschaffenheit unvermeidbar waren und kein schuldhaftes Verhalten des Verantwortlichen vorliegt.
- Der Kunde sollte bei älteren Dächern geeignete Ersatz-Dachziegel in ausreichender Menge bereithalten.
- Die gesetzliche Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt.
§ 10 Gerüst, Baustelleneinrichtung und Zugang
- Gerüste, Hebevorrichtungen, Spezialgeräte und sonstige besondere Baustelleneinrichtungen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
- Soweit eine Baustelleneinrichtung durch einen externen Fachbetrieb erfolgt, wird diese entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung ausgeführt.
- Der Kunde hat die erforderlichen Zugänge und Arbeitsbereiche bereitzustellen.
- Können Arbeiten aufgrund vom Kunden zu vertretender fehlender Zugänglichkeit oder fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, können hierdurch verursachte angemessene Mehrkosten berechnet werden.
§ 11 Preise und Umsatzsteuer
- Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- Gegenüber Verbrauchern wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.
- Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind, kann für die betreffenden Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuersatz von 0 % zur Anwendung kommen.
- Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Der Kunde hat die hierfür erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
- Die Motzki GmbH erbringt keine steuerliche Beratung und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte steuerliche Behandlung beim Kunden.
§ 12 Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
- Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Soweit im Angebot eine Abschlagszahlung vereinbart ist, wird diese entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingung fällig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten Abschlagszahlungen ausschließlich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Insbesondere bleiben die gesetzlichen Beschränkungen und Sicherungspflichten bei Verbraucherbauverträgen unberührt.
- Sofern im Angebot beispielsweise eine Abschlagszahlung von 40 % vorgesehen ist, gilt diese Vereinbarung nur insoweit, als sie im konkreten Vertragsverhältnis gesetzlich zulässig ist.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Motzki GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
- Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen, soweit gesetzlich zulässig.
- Soweit Gegenstände durch bestimmungsgemäße Montage wesentliche Bestandteile eines Grundstücks werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Eigentum und Eigentumserwerb.
§ 14 Abnahme von Werkleistungen
- Soweit die Motzki GmbH selbst eine Werkleistung schuldet, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
- Soweit ein externer Fachbetrieb aufgrund eines eigenständigen Vertrages mit dem Kunden eine Werkleistung erbringt, erfolgt die Abnahme gegenüber diesem Fachbetrieb.
- Bei Abnahme werden erkennbare Mängel dokumentiert.
- Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei berechtigter Verweigerung der Abnahme bleiben unberührt.
§ 15 Mängelrechte und Gewährleistung
- Für von der Motzki GmbH verkaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des jeweils einschlägigen Vertragstyps.
- Soweit ein externer Fachbetrieb aufgrund eines eigenständigen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden eine Leistung erbringt, ist dieser Fachbetrieb für die gesetzlichen Mängelrechte hinsichtlich seiner eigenen Leistung verantwortlich.
- Soweit die Motzki GmbH Vertragspartner der entsprechenden Leistung ist, bleibt sie für die ihr gesetzlich obliegenden Mängelrechte verantwortlich.
- Der Kunde hat der jeweils verantwortlichen Vertragspartei Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung zu geben.
- Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 16 Herstellergarantien
- Für Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und sonstige Komponenten können Herstellergarantien bestehen.
- Umfang, Dauer und Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
- Die Motzki GmbH übernimmt keine zusätzliche eigene Garantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von einer Herstellergarantie unberührt.
- Die Motzki GmbH kann den Kunden bei der Abwicklung von Herstellergarantieansprüchen unterstützen, soweit dies vereinbart oder zumutbar ist.
§ 17 Monitoring, Internetverbindung und Fernzugriff
- Soweit die Anlage über ein Monitoring-, Kommunikations- oder Fernzugriffssystem verfügt und dieses Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, kann für dessen ordnungsgemäße Nutzung eine funktionsfähige Internet- oder Kommunikationsverbindung erforderlich sein.
- Der Kunde hat die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen und – soweit dies für eine vereinbarte Überwachungs-, Diagnose- oder Serviceleistung erforderlich ist – aufrechtzuerhalten.
- Dies betrifft insbesondere:
- Wechselrichter,
- Batteriespeicher,
- Energiemanagementsysteme,
- Kommunikationsmodule,
- Monitoring-Portale,
- Apps,
- Netzwerkverbindungen,
- sowie sonstige mit der Anlage kommunizierende Komponenten.
- Der Kunde darf erforderliche Zugangsdaten, Kommunikationsverbindungen oder Benutzerkonten nicht ohne sachlichen Grund deaktivieren oder so verändern, dass ein vereinbarter Fernzugriff nicht mehr möglich ist.
- Wird der Fernzugriff durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten deaktiviert oder unterbrochen, kann die Fernüberwachung, Fehlerdiagnose oder Fernwartung ganz oder teilweise unmöglich werden.
- Die Motzki GmbH ist nicht verpflichtet, eine nicht verfügbare Fernüberwachung durch regelmäßige manuelle Vor-Ort-Kontrollen zu ersetzen, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Motzki GmbH schuldet keine permanente Überwachung der Anlage rund um die Uhr, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
- Soweit technisch erforderlich und ausdrücklich vereinbart, kann ein funktionierender Fernzugriff auch für Software- oder Firmware-Updates genutzt werden.
- Der Kunde bleibt verpflichtet, erkennbare Auffälligkeiten der Anlage in zumutbarem Umfang zu kontrollieren und unverzüglich mitzuteilen.
- Soweit ein Schaden oder eine Funktionsbeeinträchtigung nachweislich darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde erforderliche Kommunikations- oder Monitoringmöglichkeiten unberechtigt deaktiviert oder nicht bereitgestellt hat, haftet die Motzki GmbH hierfür nur insoweit, wie dies gesetzlich zulässig ist.
- Zwingende gesetzliche Mängel-, Gewährleistungs- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
§ 18 Eigenmächtige Änderungen und Eingriffe
- Der Kunde darf technische Veränderungen an der Photovoltaikanlage nicht eigenmächtig vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, soweit diese nicht vom Hersteller vorgesehen, ausdrücklich gestattet oder mit dem zuständigen Fachbetrieb abgestimmt sind.
- Dies gilt insbesondere für:
- Wechselrichter,
- Batteriespeicher,
- Energiemanagementsysteme,
- Kommunikationssysteme,
- Netzparameter,
- Leistungsbegrenzungen,
- Lade- und Entladeparameter,
- Firmware,
- Software,
- Schutz- und Überwachungseinrichtungen.
- Schutz-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen dürfen nicht deaktiviert, umgangen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
- Zulässige Bedienhandlungen und vom Hersteller ausdrücklich vorgesehene Benutzereinstellungen stellen keine unzulässigen Eingriffe dar.
- Werden Veränderungen durch einen Dritten vorgenommen, hat der Kunde sicherzustellen, dass dieser über die erforderliche Fachkunde verfügt.
- Soweit ein Mangel oder Schaden nachweislich durch einen unzulässigen Eingriff des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten verursacht wurde, bestehen Ansprüche gegen die hierfür verantwortliche Vertragspartei insoweit nicht, wie der Schaden hierauf beruht und ein Haftungs- oder Mängelausschluss gesetzlich zulässig ist.
§ 19 Netzanschluss, Anmeldung und Inbetriebnahme
- Leistungen im Zusammenhang mit Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anmeldung, Zählerwechsel, Netzanschluss oder Inbetriebnahme sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
- Die Motzki GmbH kann hierfür erforderliche Daten, Unterlagen und Vollmachten des Kunden verwenden.
- Entscheidungen und Bearbeitungszeiten des Netzbetreibers, Messstellenbetreibers oder sonstiger Behörden liegen außerhalb des Einflussbereichs der Motzki GmbH.
- Die Motzki GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die ausschließlich auf Entscheidungen oder Bearbeitungszeiten solcher Stellen zurückzuführen sind und die sie nicht zu vertreten hat.
- Eine steuerliche Beratung hinsichtlich des Betriebs einer Photovoltaikanlage ist nicht Bestandteil der Leistung.
§ 20 Unterlagen und Dokumentation
- Planungen, Berechnungen, Zeichnungen, Angebote und sonstige von der Motzki GmbH erstellte Unterlagen dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden.
- Der Kunde erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung der Anlage erforderlichen Unterlagen.
- Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Herausgabe von Unterlagen bleiben unberührt.
- Soweit gesetzlich vorgeschriebene Planungs-, Prüf- oder Dokumentationsunterlagen geschuldet sind, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
§ 21 Haftung
- Die Motzki GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet die Motzki GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Motzki GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
- Für Leistungen eines selbstständigen Fachbetriebs, der aufgrund eines eigenständigen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden tätig wird, richtet sich die Haftung hinsichtlich dieser Leistung grundsätzlich nach dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Fachbetrieb.
- Für Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder prognostizierte Einsparungen haftet die Motzki GmbH nicht, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindliche Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung vereinbart wurden.
§ 22 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs der Motzki GmbH können zu einer angemessenen Verschiebung von Liefer- und Ausführungszeiten führen.
- Hierzu gehören insbesondere:
- Naturereignisse,
- außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,
- Krieg,
- behördliche Maßnahmen,
- erhebliche Lieferkettenstörungen,
- Energieausfälle,
- Netzstörungen,
- sowie sonstige Ereignisse, die eine Leistungserbringung vorübergehend unmöglich oder unzumutbar machen.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bei dauerhafter Unmöglichkeit oder erheblicher Verzögerung bleiben unberührt.
§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann ausgeübt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 24 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Motzki GmbH.
§ 25 Verbraucher und Widerrufsrecht
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
- Soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird dieser hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form belehrt.
- Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern wird dem Verbraucher – soweit erforderlich – gesondert zur Verfügung gestellt.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Leistung vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Bei Verträgen, für die besondere gesetzliche Widerrufsregelungen gelten, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 26 Verbraucherbauverträge
- Soweit ein Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrages erfüllt, gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherbauverträge.
- Verbraucherbauverträge bedürfen der gesetzlichen Textform.
- Soweit gesetzlich erforderlich, wird dem Verbraucher eine Baubeschreibung zur Verfügung gestellt.
- Soweit gesetzlich erforderlich, enthält der Vertrag verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder zur Dauer der Bauausführung.
- Gesetzliche Anforderungen an Abschlagszahlungen, Sicherheiten, Widerrufsrechte und die Erstellung bzw. Herausgabe von Unterlagen bleiben unberührt.
- Von zwingenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers wird durch diese AGB nicht abgewichen.
§ 27 Kündigung und Beendigung von Werkverträgen
- Für Werk- und Bauverträge gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.
- Das Recht des Bestellers zur freien Kündigung eines Werkvertrages nach § 648 BGB bleibt unberührt.
- Im Falle einer Kündigung werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie die nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldete Vergütung abgerechnet.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherbauverträge.
- Soweit gesetzlich eine bestimmte Form für die Kündigung vorgeschrieben ist, ist diese einzuhalten.
§ 28 Unternehmerkunden
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts.
- Unternehmer haben, soweit gesetzlich anwendbar, die Untersuchungs- und Rügepflichten einzuhalten.
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz der Motzki GmbH vereinbart.
- Gegenüber Verbrauchern findet diese Gerichtsstandsvereinbarung keine Anwendung.
§ 29 Verbraucherschlichtung
- Die Motzki GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Soweit gesetzlich eine Verpflichtung zur Information über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle besteht, wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.
- Ist eine Streitigkeit zwischen der Motzki GmbH und einem Verbraucher nicht einvernehmlich beigelegt worden, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie darüber, ob die Motzki GmbH zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist.
§ 30 Rechtswahl
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 31 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der Motzki GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Motzki GmbH
Uhlandstraße 40
53859 Niederkassel
Geschäftsführer: Damian Motz
Amtsgericht Siegburg: HRB 19486
USt-IdNr.: DE461969102
E-Mail: info@motz-ki.de
Telefon: +49 2208 9199111
Mobil: +49 172 9199110